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Die Abgasuntersuchung am Auto

Heutzutage ist die Abgasuntersuchung (AU) Teil der Hauptuntersuchung (HU). Trotzdem kann eine AU auch unabhängig bei anerkannten AU-Werkstätten durchgeführt werden. Das muss vor der HU geschehen, denn ohne AU gibt es keine Plakette. Eine Endrohrmessung ist dabei heute fester Bestandteil für alle Fahrzeuge. Wann bei Ihnen die nächste AU ansteht, können Sie der HU-Plakette auf dem hinteren Kennzeichen Ihres Fahrzeugs entnehmen.

Auf FairGarage finden sie qualifizierte Werkstätten für die HU und AU in Ihrer Nähe und können bequem online einen passenden Termin vereinbaren.

Auf dieser Seite finden Sie Informationen rund um die Abgasuntersuchung:

Was ist eine Abgasuntersuchung (AU)?

Die Abgasuntersuchung muss jährlich abgelegt werden.

Die Abgasuntersuchung (AU) ist eine gesetzlich vorgeschriebene, regelmäßige Überprüfung des Abgasverhaltens von Kraftfahrzeugen. Bei der AU wird der Schadstoffausstoß eines jedes Autos überprüft. Wie hoch dieser Schadstoffausstoß sein darf, wird durch die Grenzwerte in der AU-Richtlinie nach Nummer 6.8.2 der Anlage VIIIa Straßen-Verkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)[1]

Diese Richtlinie müssen bei jeder Untersuchung eingehalten werden. Die Abgasuntersuchung ist darüber hinaus für jedes, am Verkehr aktiv teilnehmendes Auto verbindlich. Mit der AU soll unter anderem die Umweltbelastung verringert werden.

Seit wann gibt es die AU?

Die Abgasuntersuchung in Deutschland gibt es bereits seit 1985. Damals war sie nur für Ottomotoren ohne Katalysator vorgeschrieben und unter dem Namen „Abgas-Sonderuntersuchung“ (ASU) bekannt. Erst 1993 wurde die Pflicht auf Ottomotoren mit einem Katalysator und auf Dieselmotoren sowie seit 2006 auf Motorräder ausgeweitet. Aus der damaligen ASU wurde die heute bekannte AU.

OBD und/oder Endrohrmessung?

Hinsichtlich der AU-Prüfverfahren hat es in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder Änderungen gegeben. Heutiger Stand (2022) ist, dass eine zusätzliche Endrohrmessung für alle Kraftfahrzeuge mit OBD (On-Board-Diagnose) wieder Pflicht ist. Diese Regelung gilt seit Anfang 2018.

Im Zeitraum von Ende 2008 bis Ende 2017 waren Kraftfahrzeugen mit der Eigendiagnose OBD und einer Erstzulassung ab dem 01.01.2006 von der Messung der Abgase am Auspuffrohr befreit. Ein zweistufiges OBD-Prüfverfahren reichte aus und wenn keine Fehler über die Funktionsprüfung OBD ermittelt wurde, galt die AU für diese Fahrzeuge als bestanden. Zweistufig bedeutet, dass bei der AU zuerst eine Funktionsprüfung OBD per Auslesegerät in Verbindung mit dem Abgasmessgerät durchgeführt wird und erst wenn dort “Fehler“ auftreten folgt als zweite Stufe die Funktionsprüfung Abgas.

Warum wird die Endrohrmessung durchgeführt?

Die Endrohrmessung in der Werkstatt

Bei der Endrohrmessung wird eine Messsonde in das Endstück des Auspuffs eingebracht, die alle relevanten Daten zur Zusammensetzung der Abgase liefert. Sie gibt dadurch genauen Aufschluss darüber, ob die Abgasreinigung funktionsgemäß arbeitet. Durch die Endrohrmessung sollen zum einen abgasrelevante Defekte schneller entdeckt werden können. Zum anderen können aber auch Manipulationen an der Abgasanlage oder der Steuersoftware aufgedeckt werden, was durch die alleinige Funktionsprüfung OBD nicht möglich ist.

Die AU ist Teil der Hauptuntersuchung

Seit Anfang 2010 wird die Abgasuntersuchung (AU) nicht mehr einzeln, sondern vor oder bei Hauptuntersuchung (HU) durchgeführt. Die Abgasuntersuchung ist jedoch ein eigenständiger Teil der Hauptuntersuchung und kann von anerkannten AU-Werkstätten durchgeführt werden.

Mit dieser Zusammenführung gibt es nun keine eigenständigen Plaketten für die Abgasuntersuchung mehr. Eine aktuelle Prüfplakette der Hauptuntersuchung bescheinigt, dass auch die AU erfolgreich war.

Was wird bei einer AU gemacht?

Wie eingangs erwähnt, wird bei der Abgasuntersuchung der Schadstoffausstoß eines Kfz überprüft. Es werden also Gase und Schadstoffe gemessen, die über den Auspuff ausgestoßen werden.

Bei Otto-/Dieselmotoren sind im Abgas hauptsächlich Kohlendioxid (CO2), Stickstoff (N2), Sauerstoff (O2) und Wasser (H2O) enthalten. Bei Ottomotoren werden bei der AU die Komponenten Kohlenmonoxid (CO), Kohlenwasserstoffe (HC), Kohlendioxid (CO2) und Sauerstoff (O2) und bei Dieselmotoren die Trübung des Abgases (Rußpartikel) gemessen.

Vor der eigentlichen Schadstoffmessung durch die Endrohrmessung, erfolgt zunächst eine Sichtprüfung auf Schäden am Auspuff, der Einspritzanlage und des Luftfilters.

Welche Grenzwerte gelten bei der AU?

Folgende Vorgabe gelten für die CO-Messung bei Ottomotoren:

Ottofahrzeuge mit G-KAT

Ottofahrzeuge mit G-KAT und OBD-System

maximal 0,3 % Vol. bei Kraftfahrzeugen, die keine EG-Typgenehmigung besitzen oder die vor dem 01.07.2002 erstmals in den Verkehr gebracht worden sind maximal 0,2 % Vol. für alle Kraftfahrzeuge
maximal 0,2 % Vol. für alle übrigen Kraftfahrzeuge maximal 0,1 % Vol. für alle Kraftfahrzeuge mit der Abgasnorm ab Euro 6/Euro VI
maximal 0,1 % Vol. für alle "Fahrzeuge" mit der Abgasnorm ab Euro 6/Euro VI  

Für Dieselfahrzeuge gilt hinsichtlich der Trübungsmessung allgemein der:

  • in den AU-Solldaten hinterlegte Wert oder
  • auf dem Fahrzeug-Typenschild angegebene Plakettenwert oder
  • vom Fahrzeughersteller/-importeur für das Kraftfahrzeug vorgegebene Sollwert

Ansonsten gilt folgendes:

Dieselfahrzeuge

Trübungswert

Partikelanzahl-konzentration (PN)

Erstzulassung vor dem 01.10.2006

maximal 2,5 m-1

-

Erstzulassung ab dem 01.10.2006

maximal 1,5 m-1

-

Alle Euro 6-Pkw und Euro VI-Nutzfahrzeuge bis zum 31.12.2022

maximal 0,25 m-1

-

Alle Kfz Euro 6-Pkw und Euro VI-Nutzfahrzeuge ab 01.01.2023

-

maximal 2,5 x 105 PN/cm3

Wo kann man eine Abgasuntersuchung machen lassen?

Auslesen des OBD in der Werkstatt

Überwachungsorganisationen) sowie eigenständig als Teiluntersuchung zur Hauptuntersuchung von anerkannten AU-Werkstätten durchgeführt werden. Die AU einer anerkannten AU-Werkstatt wird anhand eines AU-Nachweises bescheinigt und dieser ist bis spätestens Ende des nächsten Kalendermonats bei der Hauptuntersuchung dem HU-Prüfer vorzulegen, ansonsten verliert er seine Gültigkeit.

Folgende Prüforganisationen dürfen Hauptuntersuchungen (HU) durchführen:

  • KÜS
  • GTÜ
  • DEKRA
  • TÜV
  • FSP
  • VÜK

Viele Werkstätten lassen auch einen Prüfer aus den angegebenen Prüforganisationen kommen, die dann die Haupt- und Abgasuntersuchung direkt vor Ort durchführen. Der Fahrzeughalter ist also nicht gezwungen eine Niederlassung dieser Prüforganisationen aufzusuchen.

Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall vor der HU/AU einen Vorabcheck durch die Werkstatt machen zu lassen. Dort wird Ihr Auto von der Werkstatt auf eventuelle HU/AU-relevante Mängel überprüft. Sollten Defekte, die eine erfolgreiche HU beeinträchtigen, gefunden werden, werden Sie informiert und können diese beheben lassen. So stehen die Chancen gut, dass Sie die Abgasuntersuchung und die Hauptuntersuchung beim ersten Mal schaffen. Damit entfällt die Gebühr für die Nachprüfung.

Welche Ursachen kann ein Nichtbestehen der AU haben?

Wenn Sie die Abgasuntersuchung nicht bestanden haben, kann das verschiedene Gründe haben.

Mögliche Ursachen können sein:

  • verdreckter Luftfilter
  • Nebenluft (Undichtigkeit im Ansaugtrakt – dann kommt nicht gemessene Luft in den Motor)
  • verbrauchte Zündkerzen
  • zu hoher oder geringer Druck im Kraftstoffsystem
  • undichter Auspuff
  • Katalysator (KAT) defekt
  • Dieselpartikelfilter (DPF) defekt (bei Dieselfahrzeugen)
  • Defekte Lambda-Sonde

Wer muss zur AU?

Grundsätzlich muss jedes untersuchungspflichtige Kraftfahrzeug (Pkw, Nutzfahrzeug, Kraftrad) zur Abgasuntersuchung vorgeführt werden. Jedoch gibt es genau wie für die Hauptuntersuchung ein paar wenige Ausnahmen, wie zum Beispiel Fahrzeuge der Bundespolizei und des Militärs. Hier bestehen eigenen Regelungen zur Überprüfung der Fahrzeuge.

Wann muss mein Kfz zur AU?

Wann genau Sie zur Abgasuntersuchung müssen, können Sie der HU-Plakette ihres Wagens entnehmen. Bei Neuwagen finden Sie diese Information in der Zulassungsbescheinigung Teil I.

Allgemein gilt: Nach Erstzulassung eines Pkw-Neuwagens erhält man eine Frist von 36 Monate. Danach müssen diese alle zwei Jahre zur Abgasuntersuchung.

Wohnmobile ab 3,5 Tonnen müssen zuerst alle 24, nach dem 7. Jahr alle 12 Monate zur AU.

Wie lese ich die HU-Plakette richtig ab?

Eine alte HU und AU Plakette von 2013.

Die Farbe und die Zahl in der Mitte weisen auf das Ablaufjahr hin. Die Zahl, die oben steht, gibt den Ablaufmonat an. Die Farben der Plakette ändern sich jeweils im 6-Jahre-Rhythmus zwischen Braun, Grün, Orange, Blau, Rosa und Gelb.

Was passiert, wenn man den Termin zur HU/AU überzieht?

Bei Überziehen des HU/AU-Termins wird ein gestaffeltes Bußgeld fällig.

  • 2-4 Monate: 15 EUR
  • 4-8 Monate: 25 EUR
  • Ab 8 Monaten: 60EUR + ein Punkt in Flensburg.

Beachten Sie außerdem, dass ein Überziehen des AU-Termins über 8 Monate für Fahranfänger in der Probezeit weitere Konsequenzen hat.